++ EIL ++

Rege Beteilung bei der Gestaltung des sächsischen Schulgesetzes

Zuletzt aktualisiert:

Dresden (dpa/sn) - Vor der geplanten Refor­mie­rung des Schul­ge­setzes in Sachsen gibt es eine rege Betei­li­gung der Bürger. Auf insge­samt neun Dialog­foren disku­tierte Kultus­mi­nis­terin Brunhild Kurth (CDU) mit Eltern, Schülern, Lehrern und Verbänden über den Gesetz­ent­wurf. „Die Bürger­be­tei­li­gung in dieser Form ist neu“, sagte eine Sprecherin des Kultus­mi­nis­te­riums. Rund 1.000 Menschen kamen zu den Foren. „Das große Inter­esse hat uns überrascht“, so die Sprecherin.  Zudem konnten bis zum Montag (7. März) Anregungen, Vorschläge und Kritik zum Entwurf des Schul­ge­setzes online an das Kultus­mi­nis­te­rium übermit­telt werden. Rund 400 Online-Eingaben sind den Angaben zufolge bisher einge­gangen. Diese sollen nun ausge­wertet und mögliche Übernahmen in den Gesetz­ent­wurf geprüft werden. „Die Menschen haben klar gezeigt, dass sie mitge­stalten wollen“, hieß es im Kultus­mi­nis­te­rium. Künftig seien Bürger­foren auch zu anderen Geset­zes­ent­würfen denkbar.  Am Montag wollten auch Eltern- und Schüler­ver­treter des Landes Stellung zum Schul­ge­setz­ent­wurf beziehen. Bereits im Vorfeld sprach Peter Lorenz, Vorsit­zender des Landes­el­tern­rates, von einem „herzlosen und unfer­tigen“ Entwurf, der nichts mit einem modernen Schul­ge­setz des 21. Jahrhun­derts zu tun habe. Auch der Lehrer­ver­band sieht Verbes­se­rungs­be­darf, unter anderem bei der Integra­tion von Flücht­lings­kin­dern und dem Erhalt von Schulen auf dem Land.  Der Entwurf zum neuen Schul­ge­setz sieht unter anderem die Siche­rung der Schulen im ländli­chen Raum und mehr gemein­samen Unter­richt für behin­derte und nicht­be­hin­derte Schüler vor. Auch sollen die Schulen mehr Eigen­ver­ant­wor­tung erhalten. Das Gesetz soll den Plänen zufolge Anfang 2017 vom Landtag verab­schiedet werden und dann im August in Kraft treten. Das bishe­rige Schul­ge­setz für den Freistaat gilt seit 2004 nahezu unver­än­dert.