„Reichsbürger“ aus der Lausitz bekommt Rente nicht in bar auf die Hand
Wer der sogenannten Reichsbürger-Bewegung angehört, kann nicht verlangen, dass ihm die Rente bar ausgezahlt wird. Ein Pensionär aus der Lausitz ist mit seiner Forderung gescheitert. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, entschied das Landessozialgericht Berlin Brandenburg. Der 65-Jährige aus dem Dahme-Spreewald-Kreis wollte im Eilverfahren die Barauszahlung erzwingen.
Zunächst zog der Kläger, der sich als Staatsangehöriger eines „Freistaats Preußen“ sieht, vor das Sozialgericht Cottbus. Ohne Erfolg. Deshalb rief er die nächsthöhere Instanz an. Ebenfalls ohne Erfolg. Der Rentner habe behauptet, so das Gericht, dass er kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sei. Er verfüge auch nicht über gültige Personaldokumente und habe auch kein Bankkonto. Er hatte einen Ausweis beantragt mit dem Eintrag „Freistaat Preußen“. Das lehnte die Meldebehörde ab. Daraufhin wollte er sich seine Rente bar auf die Hand auszahlen lassen.
Rentenleistungen seien personengebundene Ansprüche, so das Landessozialgericht. Deshalb sei es nicht zu beanstanden, wenn die Identität des Zahlungsempfängers anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates überprüft werde. Der Beschluss ist unanfechtbar. (dpa/ red)