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Rettungswagen- und Autofahrer in Kamenz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung entlastet

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Verfahren gegen Fahrer von Rettungs­wagen und Pkw einge­stellt. Die beiden Angeklagten haben das Amtsge­richt Kamenz straf­frei verlassen. Ihnen war nach einem Unfall auf einer Ampel­kreu­zung in Kamenz fahrläs­sige Tötung vorge­worfen worden. Eine 79-jährige Patientin starb. Der Richter begrün­dete die Einstel­lung des Verfah­rens mit der Verket­tung von unglück­li­chen Umständen.

Der Autofahrer hatte Grün, sein Sicht­feld war durch die beson­dere Lage der Kreuzung einge­schränkt - der Rettungs­wa­gen­fahrer hatte darauf vertraut, dass alle Verkehrs­teil­nehmer anhalten. Seine Geschwin­dig­keit betrug 30 Kilometer pro Stunde. Einem Gutachter zufolge hätte er Schritt­tempo fahren müssen, um einen Zusam­men­stoß zu verhin­dern. Es war jedoch Eile angesagt, da die Patientin unter akuter Atemnot litt.