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Revision im Mordfall Bautzen

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Die Entscheidung im Mordfall Bautzen wird überprüft. Die Verteidigerin hat Revision beantragt. Das Landgericht Görlitz hatte Anfang vergangener Woche angeordnet, dass der 33-jährige Bautzener für unbestimmte Zeit in der Psychiatrie untergebracht wird. Die Kammer hatte zuvor die Schuldunfähigkeit des Angeklagten festgestellt.

Der Bautzener hatte seine Freundin mit mindestens 15 Messerstichen in der Badwanne getötet. Dabei handelte er unter Einfluss einer akuten Psychose. Das sah auch die Verteidigerin so. Deshalb überrascht, dass sie nun den Fall vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen will. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel eingelegt, obwohl das Gericht dem Antrag auf Mord aus Heimtücke nicht gefolgt war und einen Fall von Totschlag angenommen hatte.