Rote Karte für Landskron-Express - Anzeige gegen Verantwortlichen
Görlitzer Ordnungsamt lässt Landskron-Express stoppen. Die Touristenbahn darf nicht auf die Landeskrone fahren. Begründung: Bei einem Gefälle bzw. einer Steigerung bis zu 20 Prozent lägen die technischen Voraussetzung für das Gefährt zur gefahrlosen Nutzung der Fahrstraße nicht vor, so die Polizei. Der Verantwortliche habe nur eine Genehmigung für das Befahren bis zu 15 Prozent vorgelegt. Die Polizei hatte zuvor einen Hinweis des Ordnungsamtes erhalten.
Dagegen verwies der betroffene Unternehmer und Eigentümer der Bergwirtschaft , Stefan Menzel, auf ein zusätzliches Gutachten der Gesellschaft für Technische Überwachung GTÜ. Sie habe eine große Komplettabnahme des Fahrzeugs gemacht, dabei sei u.a. die Bremslast gemessen worden. „GTÜ hält die Lokomotive geeignet bis zu 20 Prozent (Steigung/Gefälle) bei Schrittgeschwindigkeit.“ Diese Einschätzung habe Menzel auch den Behörden vorgelegt. „Das hat sie aber nicht interessiert.“
Der 35-Jährige kündigte an, gegen das Verbot vorzugehen. „Da haben sich die Polizisten unter Druck gesetzt gefühlt und mich angezeigt.“ Gegen Menzel wird tatsächlich ermittelt. Verdacht: versuchte Nötigung.
Aus Protest gegen das Verbot will Menzel ab Morgen das Gipfelgrundstück der Landeskrone, für Besucher sperren.
Gestern Vormittag sollte der Landskron-Express starten und alle zwei Stunden vom Obermarkt auf den 420 Meter hohen Gipfel pendeln – in diesem Monat freitags und an den Wochenenden und von April bis Oktober täglich.
Die Landeskrone ist der Hausberg der Görlitzer und eines der Wahrzeichen der Neißestadt.