++ EIL ++

Rote Karte für NPD in Zittau

Zuletzt aktualisiert:

Die NPD darf ihre Wahlplakate mit der Aufschrift „Migration tötet“ in Zittau nicht wieder aufhängen.  Das entschied heute das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen.  it den Plakaten greife die NPD die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an, so die Begründung des  OVG. Dieser Teil der Bevölkerung werde „böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören“, heißt es in dem Beschluss. Die Plakate verstießen „evident“ gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung, so dass die Stadt Zittau sie abhängen durfte.Jetzt hat zum ersten Mal ein Oberverwaltungsgericht über den Inhalt und Optik der Plakate entschieden. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar. Allerdings stehe der NPD der Weg nach Karlsruhe offen, sagte OVG-Sprecher Thomas Tischer. NPD-Sprecher Klaus Beier sagte der dpa, dass ein entsprechender Eilantrag noch am Donnerstag an das Bundesverfassungsgericht gehen soll. Er gehe davon aus, dass Karlsruhe darüber noch vor der Wahl am Sonntag entscheide.