Sachsen behält sich Einspruchsrecht bei Strukturförderprojekten vor
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Bei der Sächsischen Aufbaubank sind bislang über 120 Strukturwandel-Projekte aus der Lausitz eingereicht worden. Die Vorhaben sollen Mitte Mai von einer Arbeitsgruppe der Ministerien beraten und Ende Juni von „ Begleitausschüssen“ behandelt werden.
Die Ministerien haben eine Art Vetorecht. Wenn eine negative Stellungnahme vorliege, werde das Projekt auch nicht gefördert, so Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt. Ursprünglich hatte er sich gegen ein Eingriffsrecht ausgesprochen.
Damit ist zu befürchten, dass vor allem Projekte von Städten und Gemeinden ohne unmittelbaren Bezug zur Kohleregion und plausibler Begründung abgelehnt werden.