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Sachsen bewaffnen sich

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Immer mehr Sachsen beantragen einen Kleinen Waffen­schein. Nach einem Bericht der „Leipziger Volks­zei­tung“ haben mehr als 16.000 Männer und Frauen die Erlaubnis, Gaspis­tolen oder Schreck­schuss­waffen zu besitzen. Das sind gut 3.500 mehr als vor einem Jahr. 

Der Inhaber des Kleinen Waffen­scheins darf eine Schreck­schuss-, Reiz- oder Signal­waffe in der Öffent­lich­keit verdeckt mit sich führen. Voraus­set­zung für die Ertei­lung ist, dass der Bewerber volljährig sowie persön­lich geeignet ist und zuver­lässig erscheint. Für den bloßen Kauf von Gas- oder Schreck­schuss­waffen braucht man keine Erlaubnis.