Sachsen bewaffnen sich
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Immer mehr Sachsen beantragen einen Kleinen Waffenschein. Nach einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ haben mehr als 16.000 Männer und Frauen die Erlaubnis, Gaspistolen oder Schreckschusswaffen zu besitzen. Das sind gut 3.500 mehr als vor einem Jahr.
Der Inhaber des Kleinen Waffenscheins darf eine Schreckschuss-, Reiz- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit verdeckt mit sich führen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Bewerber volljährig sowie persönlich geeignet ist und zuverlässig erscheint. Für den bloßen Kauf von Gas- oder Schreckschusswaffen braucht man keine Erlaubnis.