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Sachsen fördert den Einbau von Fahrstühlen

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Sachsen fördert die Nachrüstung von Fahrstühlen in Wohngebäuden in ländlichen Regionen. Zuschüsse können Vermieter von Häusern mit mehr als drei Geschossen und sechs Wohnungen erhalten, die vor dem 31. Dezember 1990 bezugsfertig waren. Das gab heute Innenminister Roland Wöller   bekannt.  Die Förderung ist in Gebieten mit einem Leerstand von über  fünf Prozent möglich. Über die Sächsische Aufbaubank stehen Mittel in Höhe von 11,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Aus der Pressemitteilung des Innenministeriums:

Mit der neuen Förderrichtlinie werden notwendige Investitionen für den An- und Einbau oder die Erneuerung von Aufzugsanlagen sowie Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Zugangsbereich von Wohngebäuden gefördert. Dadurch soll die Attraktivität von Mietwohnungen im ländlichen Raum gesteigert und Leerstand reduziert werden. „Insbesondere älteren und mobilitätseingeschränkten Personen sowie Familien mit Kindern wollen wir mit dieser Förderung ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot machen und den Verbleib im gewohnten Wohnumfeld ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir damit der Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegenwirken“, sagte Innenminister Prof. Roland Wöller heute bei der Vorstellung der Richtlinie in Dresden.

Im Rahmen der neuen Förderrichtlinie erhalten die Eigentümer von Mietwohngebäuden ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen ab 80.000 Euro für die Erneuerung oder den Neubau von Aufzügen. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre. Der Zinssatz in Höhe von 0,25 Prozent hat eine Bindung über die gesamte Laufzeit.