Sachsen legt Wolfsverordnung vor
Abschuss und Vergrämung von Problemwölfen werden in Sachsen rechtssicher geregelt. So kann ein Tier, das zweimal Schutzzäune überwindet und Schafe oder Ziegen reißt, entnommen werden. Das sieht die Wolfsverordnung des Freistaates vor. Der Entwurf wurde heute zur Anhörung freigegeben. Die Verordnung soll im März nächsten Jahres in Kraft treten. Die Verordnung erlaubt auch, dass Wölfe vergrämt werden können, wenn sich ein erwachsenes Tier in Siedlungsbereichen aufhält oder sich einem Menschen auf unter 100 Meter nähert und sich nicht verscheuchen lässt.Und das wird Nutztierhalter freuen: Der Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild wird zu 100 Prozent gefördert. Züchter müssen sich aber noch etwas gedulden. Die EU-Kommission wird voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals 2019 grünes Licht geben. Neu auch: Wölfe in Sachsen sollen mit Peilsendern ausgestattet werden, um Bewegungsmuster der Rudel zu erhalten. Ansprechpartner für Nutztierhalter wird das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Das betrifft Rissbegutachtungen, Beratungen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Für den Abschuss und die Vergrämung von Problemwölfen bleiben die Landkreise zuständig. Weiter Informationen: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/48573.htm