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Sachsen zahlt Corona-Ausbildungszuschuss

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Sachsen zahlt Ausbildungsbetrieben einen einmaligen Zuschuss. Eine entsprechende Förderrichtlinie hat heute Staatsregierung beschlossen. Anspruch haben Betriebe, die durch die Corona-Krise Kurzarbeit angeordnet haben und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.

Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung wird in Höhe des jeweiligen Lehrlingslohnes für sechs Wochen gewährt, und zwar bis zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld. Anträge können ab kommendem Montag z.B. in den Geschäftsstellen der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer gestellt werden.