Sachsens Richter dürfen länger Recht sprechen
Sachsens Richter haben künftig generell die Möglichkeit, auch im Rentenalter noch Recht zu sprechen. Bisher war es nur den Geburtsjahrgängen 1962 bis 64 freigestellt, länger zu arbeiten. Ab Anfang 2025 gilt dieses Angebot für alle, erfuhren wir aus dem Justizministerium. Wer länger im Dienst bleibt, erhält einen Zuschlag von monatlich 20 Prozent auf die Dienstbezüge.
Das Justizministerium reagiert damit auf die prekäre Personalsituation. Ende vergangenen Jahres waren in Sachsen 40 Richterstellen frei. Vor allem in den Landgerichtsbezirken Görlitz und Zwickau wird Nachwuchs gebraucht. Viele Richter erreichen in den nächsten Jahren das Rentenalter. Zwischen den Bundesländern ist inzwischen ein Kampf um die Jura-Absolventen entbrannt. Denn auch dort gehen viele Richter in Pension.