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Sächsische Schweinepest-Verordnung sorgt für Unmut bei Jägern

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Alles spricht von Corona. Aber was ist mit der Afrikanischen Schweinepest? Erst vor wenigen Tagen wurde in Polen, gut zehn Kilometer von der Neiße entfernt ein Wildschweinkadaver mit dem Erreger gefunden. Er ist zwar für Menschen ungefährlich, kann aber in der Landwirtschaft enorme Schäden anrichten. Nun nimmt Sachsen die Jäger in der Oberlausitz in die Pflicht. Eine entsprechende Anordnung geht der Jägerschaft gegen den Strich.

Ist die Jagd zu Ende, freut sich der Weidmann über das, was er zur Strecke gebracht hat. Zum Beispiel ein Wildschwein. Nein, kein gutes Beispiel. Die Jäger im Kreis Görlitz bekommen zwar eine Abschussprämie, damit sie den üppigen Bestand dezimieren –  aus Sorge vor der sich ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest.  Denn Wildschweine sind Überträger der Tierseuche.

Nun wird von der Jägerschaft in den Landkreisen Görlitz und Bautzen aber ein weiterer Beitrag gefordert. Sie soll jedes erlegte Wildschwein kennzeichnen, den Abschussort notieren, eine Blutprobe nehmen und einschicken.  Mehr noch,ärgert sich Jäger Marko Broda aus Horka: „Der Aufbruch und die Schwarte müssen entsorgt werden“. Das sei kontraproduktiv. Das erlegte Wildschwein müsse bis zum Verkauf gekühlt werden. Die Kapazitäten hätten viele Jäger nicht.

 Die Jäger sollen helfen, also Wildschweine schießen. Aber ihnen werde mit der Anordnung  alles noch viel schwieriger gemacht. Broda fordert eine vernünftige Regelung. „Dann sollten die Jäger auch für den zusätzlichen Aufwand entschädigt werden!“.

Das Landratsamt Görlitz kündigte gestern an, dass die organisatorischen Details den Jägern noch mitgeteilt werden.

Abmod.

Übrigens, die kritisierte Regelung gilt auch für Jäger im Kreis Bautzen.

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Reporter Knut-Michael Kunoth