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Salomonische Entscheidung in Weißwasser: Versprechen, Handschlag und eine Schubkarre

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Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es der Nachbarin nicht gefällt. In diesem Fall lagen Tante und Neffe nebst seiner Frau im Clinch. Vor knapp einem Jahr eskalierte der Konflikt. Die Tante griff zur chemischen Keule. Mit dem Unkrautvernichter „Roundup“ besprühte sie Hortensien, Petunien, Geranien, Küchenkräuter, einen Apfelbaum und eine wertvolle Forster Rose auf dem Grundstück ihres Neffen in Bad Muskau. Dabei wurde sie von einer Überwachungskamera gefilmt. Der Neffe stellte Strafanzeige gegen seine Tante.

„Ich war so wütend“, gestand sie gestern im Prozess vor dem Amtsgericht Weißwasser. Sie hatte einen Brief von einer Wohnungsgesellschaft erhalten mit dem Angebot, eine Straße im Ort zu kaufen. Dahinter vermutete sie die Frau ihres Neffen. Das brachte die Tante in Wallungen und  nach sieben Jahren Eiszeit  das Fass zum Überlaufen. Früher sei das Verhältnis in Ordnung gewesen. Weshalb es seit Jahren  so schlecht ist, dafür hatte auch der Neffe keine Erklärung.

Richter Christoph Pietryka sah von einer Verurteilung ab. Er entschied, dass die Tante 2.400 Euro an ihren Neffen zahlt und eine – so wörtlich – „leichte grüne Schubkarre als Fiedenspräambel“ für dessen Frau kauft. Außerdem nahm er der Angeklagten das Versprechen ab, dass sie nie wieder die Pflanzen im Nachbargarten vergiften wird. Tante und Neffen gaben sich auf Bitten des Richters im Verhandlungssaal die Hand. Ein Strafgericht müsse auch Frieden stiften, so Pietryka. Der Staatsanwalt begrüßte die Entscheidung. Sie könne der Startschuss für eine neue nachbarschaftliche Beziehung sein.