Schmerzensgeldklage gegen Görlitzer Pfarrgemeinde abgewiesen
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Das Landgericht Görlitz hat eine Schmerzensgeldklage gegen die Katholische Pfarrgemeinde Heiliger Wenzel abgewiesen. Eine Besucherin war im Altarraum der Heilig-Kreuz-Kirche Görlitz über eine Stufe gestolpert und gestürzt. Dabei zog sie sich eine Fraktur zu. Die 80-jährigeFrau forderte 5.000 Euro Schmerzensgeld. Zu Unrecht, entschied die Richterin. Die Stufe sei gut erkennbar gewesen. Eine besondere Gefährdung liege nicht vor. Der Pfarrgemeinde könne deshalb keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht unterstellt werden.