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Schmerzensgeldklage gegen Klinikum Oberlausitzer Bergland abgewiesen

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Das Landgericht Görlitz hat die Klage einer an Epilepsie leidenden Patientin gegen das Klinikum Oberlausitzer Bergland abgewiesen.  Dem Vorwurf, sie sei nicht korrekt behandelt worden, folgte das Gericht nicht. Das bestätigte uns eine Sprecherin. Ein Gutachter hatte erklärt, dass der Anfallzyklus nicht vorhersehbar  und die medikamentöse Behandlung richtig gewesen sein. Die Frau hatte das Klinikum auf insgesamt 95.000 Euro verklagt, davon 60.000 Euro Schmerzensgeld.

Berufung zum Oberlandesgericht Dresden ist möglich.