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Schmerzensgeldklage gegen Zittauer Theater abgewiesen

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Eine Zittauerin ist mit ihrer Klage gegen das Gerhart-Hauptmann-Theater gescheitert. Das Landgericht Görlitz wies ihre Forderung nach 15.000 Euro Schmerzensgeld zurück. Sie war beim Besuch des „Weihnachtsmärchens“ im November 2018 gestürzt. Das Gericht sah keine Verletzung der Schutz- und Verkehrssicherungspflichten des Theaters. Es habe sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt (Aktenzeichen: 1 O 287/20).

Die Klägerin war mit ihrer Tochter und dem Urenkel im Theater.    Alle Drei hatten schon Platz genommen. Da stand die Frau noch einmal auf, um für ihren Urenkel ein Sitzkissen zu holen. Als sie wiederkam, sei im Saal plötzlich das Licht ausgegangen.  Der Einlassdienst habe die Tür zugemacht.  Es war plötzlich dunkel. Auf dem Weg zu ihrem Platz stürzte die Urgroßmutter und zog sich einen Knochenbruch zu. 

Die Klägerin kann noch in Berufung gehen.