Schuss auf Autoverkäufer - achteinhalb Jahre für Käufer
Es war kein versuchter Mord, aber ein besonders schwerer Raub mit gefährlicher Körperverletzung. Das Landgericht Görlitz hat heute einen Autokäufer aus einem Ort bei Weißenberg zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er soll außerdem 5.000 Euro Schmerzensgeld an den Autoverkäufer zahlen.
Der 43-Jährige hatte im Internet ein Auto gekauft. Er überwies aber nicht den Betrag von 33.000 Euro, sondern verabredete sich mit dem Verkäufer. Unter einer Autobahnbrücke bei Nieder Seifersdorf hatte er die Geldübergabe vorgetäuscht, dem Verkäufer eine Gasdruckpistole an die Schläfe gehalten und einen Schuss gefeuert. Der 59-jährige erlitt eine vier Millimeter große Wunde. Das Projektil musste herausoperiert werden.
Das Opfer sagte zu Prozessbeginn aus. Er schilderte ausführlich die Tat und die Vorgeschichte. Der Angeklagte hatte im Mai vergangenen Jahres bei einem Autohaus in Blankenburg im Harz einen Hyundai gekauft. Die Formalitäten wurden über das Internet abgewickelt, der Vertrag per Email geschlossen. Den vereinbarten Betrag von 33.000 Euro überwies er aber nicht, angeblich gab es irgendwelche Probleme. Er schlug stattdessen eine persönliche Geldübergabe vor.
Der Verkäufer reiste aus Sachsen-Anhalt an und fuhr mit ihm zur Volksbank nach Niesky. Er sollte im Auto warten. Wenig später sei er mit einem dicken Umschlag herausgekommen. Er habe vorgeschlagen, das Geld unter einer Autobahnbrücke zu übergeben, so der Autoverkäufer. Dort soll der Angeklagte auf den Rücksitz gewechselt sein, ihm plötzlich eine Waffe an die Schläfe gehalten und abgedrückt haben. Der Autoverkäufer wurde ohnmächtig: „Mir wurde schwarz vor Augen“. Als er wieder zu sich kam, sei der Angeklagte weggelaufen – mit dem Kfz-Brief und der zuvor unterschriebenen Empfangsbestätigung. Die Dokumente lagen auf dem Beifahrersitz.