Sechs Jahre Haft für Kinderschänder
Zuletzt aktualisiert:
Sechs Jahre Gefängnis für Kinderschänder – so das Urteil des Landgerichts Görlitz. Der Angeklagte aus einem Ort bei Zittau hatte nach Überzeugung der Kammer seinen Sohn missbraucht, davon Bilder und Videos aufgenommen und die Dateien an seine Sexualpartner weitergeleitet. Laut Anklage soll der 42-Jährige seinen Sohn auch zu anderen Männern gebracht, die sich dann an dem Kind vergingen. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.