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„Sei brav!“ - Ein Koch soll in Großschönau eine Tschechin vergewaltigt haben - er bestreitet den Vorwurf

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Dieser Vorwurf wiegt schwer: Ein Koch soll eine Tschechin auf einem Feldweg in Großschönau vergewaltigt haben - in und an seinem Auto. Dem in der Oberlausitz lebenden Mann wird seit heute in Görlitz der Prozess gemacht.  

Der Angeklagte war in Varnsdorf unterwegs.  Als er die junge Frau an jenem frühen Julimorgen am Straßenrand sah, hielt er an, fragte sie, wo sie hin will, ob er sie mitnehmen könne. Sie war auf dem Weg zur Arbeit, stieg bei ihm ein. Dann habe er die Türen verriegelt, sei gegen ihren Willen nach Deutschland gefahren und habe sie vergewaltigt, so die Staatsanwältin. Sie habe sich gewehrt und geschrien, dass sie keinen Sex wolle.

In der rund dreistündigen Vernehmung bestätigte die 28-Jährige die Vorwürfe der Anklage. Sie konnte sich noch detailliert an jenen Sommertag 2023 erinnern.  Er habe ihr Geld angeboten, sie habe es aber nicht genommen und ihm ummissverständlich klargemacht, dass sie keine „Bitch“ sei, keine Hure. Als sie die Hupe am Lenkrad drückte, um nach Hilfe zu rufen, habe er ihr auf die Hand geschlagen. Draußen, am Auto, wollte sie zu einem Mann laufen, der gerade mit seinem Hund unterwegs war. Der Angeklagte habe sie davon abgehalten, indem er auf ihre heruntergezogene Leggins getreten sei. „Sei brav, mache keine Probleme“, sagte sie unter Tränen aus. Sie hatte große Angst. Der Angeklagte habe sie anschließend an ihrer Arbeitsstelle abgesetzt. Er habe gedroht, dass ihr und ihrer kleinen Tochter etwas passieren würde, wenn sie rede. Sie offenbarte sich ihren Kollegen. Die riefen die Polizei.

Der 36-Jährige hat zu den Vorwürfen bislang geschwiegen.  Sein Anwalt bestritt die Tat. Es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, erklärte er. „Seine Unschuld wird in diesem Verfahren bewiesen.“ Der Angeklagte betrat den Großen Schwurgerichtssaal ohne Handschellen. Der Haftbefehl wurde gegen Kaution außer Vollzug gesetzt. Der Prozess wird fortgesetzt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung für den Angeklagten.