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Sexueller Missbrauch - Bewährung für Cottbuser

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Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ist heute ein Cottbuser zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kiel sprach von einem ungewöhnlichen Fall. Der 50-Jährige hatte Sex mit einer 13-Jährigen.  Die Richterin begründete die milde Strafe mit dem – so wörtlich „aufrichtigen, selbstkritischen und von glaubhafter Reue getragene Geständnis“. Der Angeklagte habe sich außerdem bereit erklärt, ein Schmerzensgeld von mindestens 8000 Euro zu zahlen.  Auch die überlange Verfahrensdauer von sechs Jahren wirkte strafmindernd. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

„Das Besondere des Falles war, dass es eine Beziehung gab, wenn auch nicht auf Augenhöhe und auch keine, die es geben durfte“, sagte die Richterin.   Das Mädchen habe zudem ihr Einverständnis signalisiert, was die Schuld mindere.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und vier Monate beantragt. Auch sie wertete die Fälle rechtlich als minder schwer. In der Verständigung war dem Angeklagten ein Strafrahmen von zwei Jahren bis zwei Jahre und neun Monate zugesagt worden.