Sonderkreistag in Görlitz geplatzt
Der Görlitzer Sonderkreistag heute Nachmittag zum Werbeverbot für den Militärdienst ist geplatzt. Das Gremium war nicht beschlussfähig. Die Zahl der anwesenden Kreisräte reichte nicht aus. Landrat Stephan Meyer sprach von „politischem Taktieren“. Er hatte einem Anfang Oktober gefassten Beschluss zum Werbeverbot für den Militärdienst und Rüstungsprodukte im Landkreis Görlitz widersprochen. Er hält ihn für rechtswidrig. Die Kreisräte sollten sich heute erneut mit dem Thema befassen und über den Widerspruch entscheiden.
Wie viele Kreisräte aus welchen Fraktionen waren anwesend?
Laut Kreisverwaltung erschienen zur Sondersitzung zwölf Mitglieder der CDU-Fraktion und zehn der Freien Wähler. Für das Bündnis Grüne/KJiK/SPD waren vier Kreisräte da, für das Bündnis Oberlausitz/Freie Sachsen zwei und ebenfalls zwei für die Linke. „Von Seiten des BSW war ein Teilnehmer anwesend, von der AfD keiner.“
Warum hat der Landrat gegen den Beschluss zum Werbeverbot für den Militärdienst Widerspruch eingelegt?
Er hat dafür drei Gründe ins Feld geführt. Erstens: Die Frage der Werbung für den Militärdienst falle nicht in die Zuständigkeit des Kreistages. Die Verantwortung liege ausschließlich beim Bund. Der Beschluss verstoße gegen die verfassungsgemäße Aufgabenteilung. Zweitens: Der Text enthält nach seiner Ansicht rechtlich unbestimmte Begriffe, z.B. das Wort „Rüstungsprodukte“. Der Beschluss sei deshalb weder rechtssicher umsetzbar noch kontrollierbar. Und drittens: Ein pauschales Werbeverbot verletzt laut Meyer auch den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Wie geht es nun weiter?
Der Beschluss wird voraussichtlich am 10. Dezember in der regulären Sitzung erneut aufgerufen. Dafür sei dann die Anwesenheit von drei Kreistagsmitgliedern erforderlich, teilte das Landratsamt mit.
Wie bewertet der Landrat die vielen leeren Plätze heute im Kreistag?
Sein Kommentar: „Die kurzfristigen zahlreichen Entschuldigungen zur Sitzung erwecken einen befremdlichen Eindruck. Es wäre für mich ein unverantwortliches Demokratieverständnis, wenn Teile des Kreistages durch bewusstes Fernbleiben verhindern, dass ein rechtswidriger Beschluss korrigiert werden kann. Als Landrat bin ich verpflichtet, rechtswidrigen Beschlüssen zu widersprechen – das ist kein politisches Ermessen, sondern eine gesetzliche Pflicht.“
