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Sonntagsarbeit bei Amazon im Advent untersagt

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Das sächsi­sche Oberver­wal­tungs­ge­richt (OVG) hat Sonntags­ar­beit bei Amazon in Leipzig am dritten und vierten Advent unter­sagt. Die Voraus­set­zungen für eine Bewil­li­gung der Sonntags­ar­beit am 13. und 20. Dezember lägen nicht vor, teilte das OVG am Freitag mit. Damit setzte sich die Gewerk­schaft Verdi mit ihrem Wider­spruch durch. Vor dem Verwal­tungs­ge­richt Chemnitz war die Gewerk­schaft noch geschei­tert. Das OVG beschloss nun aber, dass die Beschäf­ti­gung von bis 3000 Arbeit­neh­mern an den Advents­sonn­tagen unrecht­mäßig wäre. (Az.: 3 B 369/15) Die Landes­di­rek­tion Sachsen hatte die Sonntags­ar­beit zuvor bewil­ligt.