Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafen für die Angeklagten im Görlitzer Mordprozess
Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 24-jährigen Nieskyers hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für die beiden Angeklagten gefordert. Sie hätten aus Habgier und Heimtücke gemordet. Die Angeklagte habe einen perfiden Plan geschmiedet, ihren Sohn vom leiblichen Vater zurückzuholen und zu entführen. Dafür habe sie ein Auto und Geld gebraucht und dafür habe der Nieskyer sterben müssen, sagte Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu. Ihr Freund habe sich – blind vor Liebe – diesem Plan angeschlossen. Er sei Täter und Opfer zugleich. "Er wollte ihr gefallen und ihr helfen, um bei ihr bleiben zu können. Für sie war er aber nur ein Bodyguard", erklärte Matthieu.
Die Staatsanwaltschaft beantragte für die Angeklagte zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Von ihr gehe eine große Gefahr aus. Der Staatsanwalt wörtlich: „Männer in Görlitz und Umgebung, geht dieser Frau aus dem Wege, wenn sie wieder aus dem Gefängnis rauskommt! Sie ist brandgefährlich“.
Sollte das Gericht diesem Antrag folgen, wird nach 15 Jahren geprüft, wie viel Jahre die Verurteilte noch im Gefängnis verbüßen muss, bis die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann.
Der Rechtsanwalt, der die Mutter des ermordeten Nieskyers vertritt, schloss sich dem Plädoyer des Staatsanwalts an.
Dagegen erklärte der Verteidiger der angeklagten 24-jährigen Frau, dass sie im strafrechtlichen Sinn nicht für die Tötung verantwortlich sei. Die Mordmerkmale träfen nicht zu. "Meine Mandantin hatte keinen Tötungsvorsitz", erklärte der Anwalt. Der Entschluss, den Nieskyer zu töten, kam nach seiner Ansicht spontan - und zwar von ihrem Freund. Seine Mandantin habe sich nur des versuchten schweren Raubes und der Erpressung schuldig gemacht. Dabei habe sie in einer emotionalen Ausnahmesituation gehandelt. Eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit könne nicht ausgeschlossen werden. Eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren sollte daher nicht in Frage kommen - so sein Antrag.
Der Verteidiger des angeklagten Mannes erklärte, dass sein Mandant einen Mord begangen habe und dafür bestraft werden müsse. Gründe, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, bestünden aber nicht. Nach dem Plädoyer wandte sich der Angeklagte an die Mutter des ermordeten Nieskyers. Er könne die Tat nicht mehr gut machen. Es tue ihm wirklich leid, waren seine letzten Worte. Die Angeklagte schwieg.
Das Urteil wird am 13. Dezember, um 13 Uhr verkündet.