Stadtverwaltung Weißwasser: Bürgerbegehren unzulässig
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Der Bürgerbegehren zur Wasser- und Abwasserversorgung in Weißwasser ist nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht zulässig. Die Maßnahme, gegen die sich das Bürgerbegehren richte, sei bereits vollzogen, so die Begründung. Am 10. Oktober ist der Stadtrat aufgerufen, über die Zulässigkeit zu entscheiden.
Die Initiatoren wollen, dass die Einwohner gefragt werden, ob der Beitritt der Stadt zum Wasserzweckverband Mittlere-Neiße-Schöps und damit die Herauslösung der Sparte aus den Stadtwerken aufgehoben werden soll. Sie begründen das Bürgerbegehren damit, dass die Stadtwerke durch einen schon gefassten Beschluss des Stadtrates vom öffentlichen Wettbewerb ausgeschlossen und damit wirtschaftlich geschwächt werden.