Stadtverwaltung wirft Görlitzer Arzt Rufschädigung vor
Im Fall eines mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzten Arztes hat die Stadtverwaltung den Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes verteidigt – und dem Mediziner Rufschädigung vorgeworfen. Es habe keinen Grund für die Nutzung von Sonderrechten gegeben. Ein Notfalleinsatz sei im voraus nicht erkennbar gewesen.
Der Görlitzer Arzt Vratislaw Prejzek war im Januar mit Tempo 84 in einer 30er Zone geblitzt worden. Er soll 300 Euro zahlen und seine Fahrerlaubnis für zwei Monate abgeben. Der Mediziner will nun seine Praxis schließen. 1.800 Patienten stehen ab Herbst auf der Straße.
Nach Darstellung der Stadtverwaltung hatte der Einsatz die Priorität 4, was niedrig bedeutet. Der Arzt sei vorher bereits durch den Rettungsdienst über den Zustand des Patienten informiert worden. Außerdem wurde der Mediziner 18 Minuten nach Einsatzende geblitzt.
Oberbürgermeister Siegfried Deinege hat die Kassenärztliche Vereinigung, die Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung, Kliniken und die leitendne Notärzte der Stadt zu einem Gespräch eingeladen. Dabei soll es um das grundsätzliche Vorgehen zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung sowie der notärztlichen Versorgung gehen.