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Stallpflicht wegen Vogelgrippe

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Die Stadt Dresden hat mit sofor­tiger Wirkung eine Stall­pflicht für Geflügel erlassen. Grund sind verstärkte Fälle von Vogel­grippe bei Wildvö­geln an der Küste und am Bodensee. In Schleswig-Holstein war auch ein Geflügelhof betroffen, 100 Tiere mussten getötet werden. Auch der Landkreis Nordsachsen verhängte die Stallpflicht. In einem Radius von 500 Metern rund um Gewässer, wie die Kiesgrube Leuben, Zschieren, Sporbitz oder den Stauseen Nieder­wartha und Oberwartha, aber auch entlang der Elbe, gilt die Stall­pflicht für Geflügel. Alter­nativ müssen die Tiere mit einer dichten Plane vor Wildvo­gelkot geschützt werden. Wie die Stadt auf unsere Anfrage mitteilte, betrifft die Anord­nung rund 40 Geflü­gel­halter in Dresden. Verstöße gegen die Stall­pflicht können laut Stadt mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden.Die Vogel­grippe gilt als hochan­ste­ckend. Infek­tionen von Menschen sind laut Fried­rich-Loeffler-Institut bislang weltweit nicht aufge­treten, aller­dings könnte sich das Virus verän­dert haben. Verläss­liche Aussagen seien derzeit noch nicht möglich.Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes zur VogelgrippeErlass der Stadt Dresden zur Stallpflicht (PDF, 5 MB)