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Stieftöchter missbraucht - Revision gegen Görlitzer Urteil eingelegt

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Die Staatsanwaltschaft will Sicherungsverwahrung gegen einen vor einer Woche verurteilten Mann aus dem Kreis Bautzen. Sie hat Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Der Angeklagte hatte für den Missbrauch seiner beiden Stieftöchter 13 Jahre erhalten.  Das Landgericht Görlitz ging damit ein Jahr über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Es folgte aber nicht der Forderung nach anschließender Sicherungsverwahrung. 

Sie kann verhängt werden, wenn der Angeklagte auch künftig eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Der Verurteilte kommt in diesem Fall auch nach der Verbüßung der Strafe nicht in Freiheit. Die Sicherungsverwahrung ist nicht an eine konkrete Frist gebunden. Sie wird aber regelmäßig überprüft.

Auch der Angeklagte hat Revision eingelegt. Das bestätigte uns Gerichtssprecher Jörg Küsgen.