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Strafanzeige gegen Görlitzer Polizeiprä­sidenten

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Straf­an­zeige gegen den Görlitzer Polizei­prä­si­denten Conny Stiehl.  Eine Privat­person wirft ihm Volks­ver­het­zung vor – und zwar  im Zusam­men­hang mit dem Vorfall in und vor einem Einkaufs­markt in Arnsdorf bei Radeberg. Im Mai war ein Asylbe­werber, der die Kassie­rerin  bedroht hatte, von Bürgern mit Kabel­bin­dern gefes­selt und  an einen Baum gebunden worden.  Die Staats­an­walt­schaft Görlitz bestä­tigte unserem Sender den Eingang der Anzeige. Ermitt­lungen wurden noch nicht aufge­nommen. Derzeit werde geprüft, ob die Voraus­set­zungen dafür erfüllt seien, sagte Staats­an­wältin Irene Schott. Der Görlitzer Polizei­prä­si­dent wollte sich zu dem Vorwurf nicht äußern.  Straf­an­zeigen liegen auch gegen zwei  am Einsatz betei­ligte Polizisten vor. Vorwurf: Straf­ver­ei­te­lung im Amt.  Ermit­telt wird bereits gegen den Asylbe­werber sowie gegen vier Arnsdorfer, die den Iraker gefes­selt haben sollen. Ihnen wird Freiheits­be­rau­bung vorge­worfen.  Der Görlitzer Polizei­prä­si­dent hatte das Festhalten des psychisch kranken Flücht­lings durch Bürger  teilweise gerecht­fer­tigt. „Durch die Erregt­heit des Asylbe­wer­bers war das Festhalten sinnvoll, ich tu mich schwer zu sagen, notwendig“, sagte Conny Stiehl am 2. Juni in einer Presse­kon­fe­renzEin Video von dem Vorfall hatte bundes­weit für Empörung gesorgt.Die alarmierten Polizei­be­amten hätten sich in dem Markt über den Sachver­halt infor­miert. „Dabei hat das im späteren Video Gezeigte keine Rolle gespielt. Also mussten wir davon ausgehen, dass das Handeln derje­nigen, die uns geholfen haben, korrekt war“, sagte Stiehl.

Audio:

Auszug aus dem State­ment des Görlitzer Polizei­prä­si­denten vom 2. Juni