Strafnachlass für Vergewaltiger aus Bautzen
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Ein wegen Vergewaltigung verurteilter Bautzener hat heute das Landgericht Görlitz als freier Mann verlassen. Sein Fall wurde auf Entscheidung des Bundesgerichtshofes erneut aufgerollt. Der BGH war der Ansicht, dass der 58-Jährige keine SCHWERE Vergewaltigung begangen hatte. Die Görlitzer Richter verringerten das Strafmaß um zwei Monate. Da der Angeklagte schon fast zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, wurde der Haftbefehl aufgehoben. Der Bautzener hatte seiner damaligen Freundin das Medikament „Tavor“ in den Kaffee gemischt und sie dann in willenlosem Zustand vergewaltigt. Dafür war er zunächst zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Opfer leidet heute noch an den Folgen der Tat, so z.B. an Schlafstörungen.