Straßendieb von Zittau verurteilt: Habe in der U-Haft ein Patent entwickelt
Neun Monate für den Straßendieb von Zittau. Das Amtsgericht Görlitz hat die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren wurde heute zum Abschluss gebracht. Vor knapp einem Jahr wurde es ausgesetzt, weil die Ermittlungen Fragen offen ließen, so etwa zur genauen Menge und zum Wert des gestohlenen Kopfsteinpflasters.
Der Angeklagte – ein gelernter Gärtner - war vor über zwei Jahren mit einem angemieteten Bagger angerückt und hatte die Ladestraße am Zittauer Güterbahnhofstraße auf einer Länge von 60 Metern entpflastert. Die Steine – laut einem Gutachter geschätzt 40 Tonnen im Wert von 3.200 Euro - verkaufte der 56-jährige Erfurter.
Der Angeklagte hatte im ersten Verfahren zwar eingeräumt, das Pflaster entfernt und abtransportiert zu haben, nicht aber gestohlen. Er ging davon aus, dass der Eigentümer nichts dagegen hatte. Heute kam er zur Überzeugung, dass er das nicht durfte. Sein Verteidiger nahm die Staatsanwaltschaft Maß. Er bezeichnete die Ermittlungen als katastrophal – „von Beginn an bis hinein in die Hauptverhandlung“.
Die Anklage ging von 112 Tonnen im Wert von 20.000 Euro aus. Dafür saß der gelernte Gärtner für fast sechs Monate in Untersuchungshaft. Das fand auch der Richter als – so wörtlich - „über das Ziel hinaus geschossen“. Zugleich sprach er von einer selten dreisten Tat, eine Straße wegzubaggern. Welchen Weg die Pflastersteine nahmen, konnte nicht aufgeklärt werden. „Sie scheinen aber begehrtes Material in der Branche zu sein“, so der Richter.
Der Erfurter hat inzwischen das Metier gewechselt, macht eine Umschulung zum Fernfahrer. Er möchte mit Pflastersteinen nichts mehr zu tun. Die Zeit in der Untersuchungshaft nutzte er und entwickelte ein Patent zum Heilen mit Frequenzen. „Das will er nun zur Marktreife führen“, sagte uns sein Anwalt.