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Streifzug durch Strafgesetzbuch in Zittau

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Mit einer 15-monatigen Freiheitsstrafe ist gestern für einen Angeklagten der Streifzug durch das Strafgesetzbuch am Amtsgericht Zittau zu Ende gegangen. Fast 40 Fälle wurden in das Urteil einbezogen. Der 30-Jährige wurde schuldig gesprochen u.a. wegen Bedrohung in 14 Fällen, Beleidigung in 20 Fällen sowie Sachbeschädigung und vorsätzlicher Körperverletzung. Er soll  z.B. bei der Arbeitsagentur angerufen, seine Stütze gefordert und mit einem Brandanschlag gedroht haben.

Ins Gefängnis braucht er nicht. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er muss aber 200 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.