Streit um zwei umgestürzte Linden in Rietschen
Eine Grundstücksbesitzerin aus Rietschen hat den Landkreis Görlitz auf Schadenersatz verklagt. Zwei Linden waren auf ihr Anwesen gestürzt. Dadurch seien rund 25 Bäume beschädigt worden, außerdem der Rand eines am Grundstück vorbeiführenden Grabens, so die Klägerin. Die beiden Linden standen an einer Kreisstraße.
Mit dem Fall beschäftigt sich derzeit das Landgericht Görlitz. Es geht um die Frage, ob der Landkreis mögliche Risiken und Gefahren erkennen konnte und möglicherweise seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hatte . Gestern kam eine Gutachterin zu Wort.
„Ein Baum hatte keine Wurzeln, der andere war hohl“, so die Klägerin. Die Gutachterin konnte keine sicheren Aussagen treffen, sondern nur die Vermutung, dass – so wörtlich – „die Vitalität der beiden umgestürzten Linden vermutlich nicht gut war“. Der Anwalt der Klägerin zitierte aus zwei Gutachten, die der Landkreis in Auftrag gegeben hatte. Daraus gehe hervor, dass die beiden Linden stark geschädigt waren und Bruchgefahr bestand.
Der Vorfall liegt schon fast sieben Jahre zurück. Die umgestürzten Linden wurden entfernt. Deshalb konnte die Gutachterin die beiden umgestürzten Bäume nicht in Augenschein nehmen. Der Anwalt der Klägerin wollte nach eigenen Angaben erreichen, dass der Fall außergerichtlich geklärt wird. Es habe zwei Vergleichsangebote gemacht, sagte er uns. Der Landkreis stimmte aber offenbar nicht zu.
Das Landgericht Görlitz hat nun für April eine Entscheidung angekündigt.