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Stromleitung zwischen Oderwitz und Strahwalde darf gebaut werden

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Die umstrittene Hochspannungsleitung zwischen Oberoderwitz und Lawalde/Lauba darf errichtet werden.  Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen wies eine Klage ab.  Die Kläger müssten hinnehmen, dass die Leitung über ihr Wohngrundstück führe. Ihren Einwänden folgte das Gericht nicht.  

Die Kläger hatten vorgetragen, dass   keine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden habe, obwohl die Auswirkungen des Neubaus auf Menschen beträchtlich seien, da die Übertragungskapazitäten um das etwa 3,5-fache ansteigen würden. Die einschlägigen  Grenzwerte  entsprächen  nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Überdies seien nicht alle Maßnahmen ergriffen worden, um Gesundheitsbelastungen für die Anwohner zu minimieren. Schließlich hätte die Leitung als Erdkabel ausgeführt werden müssen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung müsse nicht durchgeführt werden, so das Gericht. Dabei verwies der Senat auf eine Vorprüfung der Landesdirektion und deren Einschätzung, dass mit dem Neubau der Freileitung   keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden seien. So blieben  die elektromagnetischen Strahlungen weit unterhalb der Grenzwerte. Der  Planfeststellungsbeschluss wäge auch in angemessener Weise Aufwand und Nutzen möglicher Maßnahmen zur Begrenzung der elektromagnetischen Emissionen gegeneinander ab. 

Für den Energieversorger bestehe zudem keine Pflicht, die Kabel in der Erde zu verlegen, da die Leitung im Bereich des bestehenden Trassenkorridors errichtet werden soll. Sie soll eine über 100 Jahre alte Leitung ersetzen. 

 Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. (Aktenzeichen: SächsOVG, Urteil vom 5. März 2025 - 7 C 5/24).