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Tanzverbot zu Karfreitag bleibt bestehen

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Das Tanzverbot zu Karfreitag bleibt bestehen. Dem Sächsi­schen Innen­mi­nis­te­rium sind keine politi­schen Initia­tiven bekannt. Neben Discos oder Konzerten dürfen zwischen null und 24 Uhr auch keine Sport­ver­an­stal­tungen statt­finden. Der Karfreitag gehört wie der Buß- und Bettag, der Toten­sonntag und der Volks­trau­ertag zu den stillen Feier­tagen.

Wegen seiner heraus­ge­ho­benen religiösen und kultu­rellen Bedeu­tung genieße der Karfreitag in allen Bundes­län­dern einen beson­deren gesetz­li­chen Schutz.