Tanzverbot zu Karfreitag bleibt bestehen
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Das Tanzverbot zu Karfreitag bleibt bestehen. Dem Sächsischen Innenministerium sind keine politischen Initiativen bekannt. Neben Discos oder Konzerten dürfen zwischen null und 24 Uhr auch keine Sportveranstaltungen stattfinden. Der Karfreitag gehört wie der Buß- und Bettag, der Totensonntag und der Volkstrauertag zu den stillen Feiertagen.
Wegen seiner herausgehobenen religiösen und kulturellen Bedeutung genieße der Karfreitag in allen Bundesländern einen besonderen gesetzlichen Schutz.