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Telefonterror - Radeberger muss Haftstrafe antreten

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Er wird gesucht.  Ein 28-jähriger Radeberger muss seine Gefängnisstrafe wegen tausendfachen Telefonterrors antreten. Das Urteil ist nun nach zweieinhalb Jahren rechtskräftig geworden. Seine Revision sei verworfen worden, sagte uns die Sprecherin des Sächsischen Oberlandesgerichts (OLG).

Das OLG hatte das Urteil eingehend geprüft. Es konnte keine Rechtsfehler feststellen. Das Amtsgericht Kamenz hatte den Angeklagten zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Der damalige Student hatte einige Tausend Mal bei einem Taxiservice in Weinböhla angerufen, außerdem 873 Mal bei einer Abschleppfirma in Hamburg. Die Angerufenen klagten danach über Panik- und Angstattacken und Schlafstörungen, waren zeitweilig nicht arbeitsfähig.

Der Angeklagte schwieg damals zu den Vorwürfen.