Telefonzelle in Bad Muskau gesprengt - Bewährungsstrafe
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Für die Sprengung einer Telefonzelle in Bad Muskau ist heute ein Mann vom Amtsgericht Weißwasser zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und eine Suchttherapie aufsuchen. Der Mitangeklagte, der die Tat gefilmt hatte, wurde freigesprochen. Ihm konnte keine Mittäterschaft nachgewiesen werden. Die Telefonzelle war mit einem Polen-Böller in die Luft gejagt worden. Teile flogen 20 Meter weit und beschädigten die Fassade eines Wohnhauses. Der Kracher enthielt 100 Gramm Sprengstoff.