- Sachsens Kultusminister Conrad Clemens
- Dieser Blitzer vor der Seniorenresidenz in Krauschwitz erwischte den damaligen Staatssekreter Clemens Herbst 2023
Kommt jetzt ein Strafverfahren auf Sachsens Kultusminister zu?
Der Tempoverstoß von Sachsens Kultusminister Conrad Clemens ist für das Amtsgericht Weißwasser noch nicht erledigt. Es soll am 31. März zur öffentlichen Verhandlung kommen – dann möglicherweise unter anderem Vorzeichen: als Strafverfahren. Der Termin vor einer Woche war ausgefallen.
Clemens war im Herbst 2023 mit 80 Kilometer pro Stunde durch eine 30-er Zone in Krauschwitz gerast und von einem stationären Blitzer abgelichtet worden. Das hatte er uns gegenüber als Fehler eingeräumt, für den er die „volle Verantwortung“ übernehme. Damals war er Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates beim Bund.
Möglich, dass sich der 42-Jähriger nicht mehr als Betroffener, wie in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren üblich, sondern als Angeklagter in einem Strafverfahren verantworten muss. Gerichtssprecher Christoph Pietryka sagte uns, dass ein Hinweis nach Paragraph 81 erteilt worden sei. „Der zuständige Bußgeldrichter hat den rechtlichen Hinweis auch der Staatsanwaltschaft Görlitz mitgeteilt.“ Welcher Verdacht steht im Raum? Der „Lausitzer Rundschau“ sagte der Gerichtssprecher: „Es geht um Paragraf 315d Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuches. Er behandelt verbotene Kraftfahrzeugrennen.“
Kraftfahrzeugrennen ? Minister schweigt
Dazu äußerte sich der Minister bislang nicht, trotz unserer wiederholten Anfrage.Es gilt die Unschuldsvermutung.
Gegen ein zweimonatiges Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld, das Clemens erhalten hatte, legte sein Anwalt zunächst Widerspruch ein. Deshalb sollte der Fall Montag vor einer Woche vor dem Amtsgericht Weißwasser verhandelt werden - als Ordnungswidrigkeitsverfahren. In der vergangenen Woche zog er seinen Widerspruch zurück.
Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, müsste die Immunität des CDU-Landtagsabgeordneten aufgehoben werden. Eine Nachfrage bei der Landtagsverwaltung ergab, dass bislang kein entsprechender Antrag des Gerichts vorliegt.
Hintergrund:
§ 81: Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren
Das Gericht ist im Bußgeldverfahren an die Beurteilung der Tat als Ordnungswidrigkeit nicht gebunden. Jedoch darf es auf Grund eines Strafgesetzes nur entscheiden, wenn der Betroffene zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.
Der Betroffene wird auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder von Amts wegen hingewiesen. Mit diesem Hinweis erhält er die Rechtsstellung des Angeklagten. Die Verhandlung wird unterbrochen, wenn das Gericht es für erforderlich hält oder wenn der Angeklagte es beantragt. Über sein Recht, die Unterbrechung zu beantragen, wird der Angeklagte belehrt.
§ 315d: Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Wer im Straßenverkehr (3.) sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie das Kultusministerium am Montag mitteilte, hat Clemens den Termin für seine Schultour durch Weißwasser am 21. März „bis auf Weiteres“ verschoben. Ein neuer Termin werde in Kürze bekanntgegeben.

