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Thüringer Baufirma mit Amtshaftungsklage gegen Stadt Zittau gescheitert

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Die Zittauer Stadt­kasse bleibt zu. Ein Bauun­ter­nehmen aus Thüringen ist mit seiner Klage geschei­tert. Die Firma hatte 270.000 Euro als verlo­renen Gewinn von der Stadt verlangt.  Dabei ging es um den Bau eines Lidl-Marktes an der Rathen­au­straße. Das Landge­richt Görlitz wies heute die Amtshaf­tungs­klage ab.  Die Firma hatte Bauan­trag gestellt. Das Ansinnen wurde von der Stadt zurück­ge­stellt. Daraufhin reichte das Unter­nehmen einen Voran­trag ein, der aber von der Verwal­tung nicht beschieden wurde. Es folgte der Rechts­streit. Die Baufirma argumen­tierte so: Wäre der Voran­trag recht­zeitig beschieden worden, hätte der Bauan­trag geneh­migt werden müssen. Das sah der Richter anders und wies die Klage ab. Die Klägerin kann die Entschei­dung noch anfechten – und zwar beim Sächsi­schen Oberlan­des­ge­richt.