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Tierhalter aus Hochkirch darf nur noch einen Hund haben

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 Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Das Landgericht in Bautzen hat das erstinstanzliche Urteil gegen einen Tierhalter aus Hochkirch bestätigt. Die Berufungskammer sah auch das Verbot als gerechtfertigt, dass er in seinem Leben keine Tiere mehr halten darf. Mit einer Ausnahme.

Der Mann darf einen Hund halten. Das hat ihm das Landgericht zugestanden.  Dem 59-Jährigen waren vor einem Jahr seine Tiere weggenommen worden -insgesamt 162 Hühner, Schweine, Schafe und Hunde. Er hatte sich um sie nicht  ausreichend gekümmert. Die Tiere bekamen zu wenig zu fressen. Sie waren abgemagert und verwahrlost.  Er konnte das Geld für die Versorgung nicht aufbringen.