Tiertötungsprozess in Görlitz mit Fragezeichen
Das Amtsgericht Görlitz hat ein Verfahren wegen Tiertötung und Tierquälerei eingestellt – und zwar gegen eine Arbeitsauflage von 60 Stunden. Wenn die Angeklagte die Stunden leistet, ist für sie der Fall vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, sich über zwei Wochen um ihre zwei Hamster und ihre Katze nicht gekümmert zu haben. Für eine Verurteilung konnte sich der Richter kein schlüssiges Bild machen.
Die Angeklagte bestritt, die Tiere vernachlässigt zu haben. Nach der Trennung von ihrer Partnerin und dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung habe sie täglich die Tiere versorgt – früh, mittags, abends, beteuerte die 22-Jährige. Eine Nachbarin schilderte aber, die Katze habe stark miaut und gekratzt. Sie rief daraufhin den Wohnungsverwalter.
Dagegen heißt es im Tierarztbericht, die Katze sei in einem guten Pflegezustand und mäßig ernährt, der Hamster gut gepflegt und ernährt. Woran der zweite Hamster starb, wurde nicht ermittelt.