++ EIL ++

Tödliche Messerattacke in Zittau - Zehn Jahre Gefängnis für Angeklagten

Zuletzt aktualisiert:

Es war kein Mord, sondern Totschlag. Ein 52-jähriger Mann, der in Zittau seine 34-jährige Lebensgefährtin erstochen hatte, braucht nicht lebenslänglich hinter Gitter. Zehn Jahre Gefängnis, so lautet das am Mittag verkündete Urteil der Großen Strafkammer des Landgerichts Görlitz. Sie sah keine Heimtücke hinter der Tat und ging deshalb von Totschlag aus. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

In der Bewertung der Tat gingen die Meinungen der Prozessparteien auseinander. Der Staatsanwalt plädierte auf Mord: „Das Opfer war arglos. Dies hat der Angeklagte ausgenutzt, indem er unvermittelt zustach“. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt. Der Ankläger forderte eine lebenslange Haftstrafe.

Dagegen ging der Verteidiger von einer Affekthandlung aus: „Es war eine Spontantat“. Nach seiner Ansicht hatte er die Tat nicht geplant. Sein Mandant sei zudem in der Handlungskontrolle eingeschränkt gewesen. Er habe keinen Mord aus Heimtücke begangen. Der Verteidiger hielt  eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Jahren für angemessen.

„Ich habe sie getötet, aber keinen Mord begangen“, waren die letzten Worte des Angeklagten vor der Urteilsverkündung.

Der Fall

Der gelernte Schlosser hatte die aus Jena stammende Frau während eines Alkoholentzugs in Großschweidnitz kennengelernt. Nach der Therapie schworen sich Beide: Nie wieder an die Flasche. Dieser Vorsatz hielt nicht lange. Die Probleme begannen. Sie habe ihn erpresst, beschimpft, benutzt, schilderte der Angeklagte.   Die gemeinsame Tochter wurde ihnen weggenommen, die Wohnung in Zittau gekündigt. Sie zogen nach Kottmar.  "Zuletzt war nur noch Hass", sagte der 52-Jährige. Schließlich brannten ihm die Sicherungen durch. 

Beide hatten einen Gerichtstermin in Zittau. Schon davor gab es heftigen Streit. Danach habe er vier Flaschen Bier getrunken. Beide  trafen sich im Park vor dem Johanneum. Sie habe ihn wieder angebrüllt.  Da zog er ein Küchenmesser aus seinem Hosenbund und stach zu. Sie versuchte wegzulaufen. Er holte sie ein, stach erneut zu. Die Frau verblutete. Sie  verstarb wenig später im Krankenhaus. 

Nein, er hatte nicht geplant, seine Lebensgefährtin umzubringen, beteuerte der Angeklagte. Er habe sich nur von ihr befreien wollen. Das Küchenmesser trug er immer bei sich – aus Angst vor Überfällen.In sozialen Medien sei er als Vergewaltiger bezichtigt worden. Auf die Frage des Richters, ob er schon zuvor einmal daran gedacht habe, seine Freundin zu töten, räumte der Angeklagte ein, dass er mit dem Gedanken gespielt habe, sie mit Tabletten zu vergiften. Nach der Messertat in Zittau trank er ein Bier, und rauchte eine Zigarette,  danach rief er den Polizeinotruf ("Ich habe gerade versucht, meine Freundin zu töten. Vielleicht ist sie auch tot, ich weiß es nicht.  Ich komme gleich auf das Zittauer Polizeirevier). Seinem Vater sagte er am Telefon: „Ich habe meine Freundin erstochen“.