Totschlag! Staatsanwaltschaft Görlitz klagt Inder an
Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat Totschlag-Anklage gegen einen indischen Asylbewerber erhoben. Der 25-Jährige soll einen Pakistani erstochen haben. Beim Landgericht Görlitz wurde ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt. Es wird davon ausgegangen, dass der Inder zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war.
Die Bluttat geschah im vergangenen Oktober im Asylbewerberheim in Zittau. Der Inder soll ein Küchenmesser gezogen (Klingenlänge 20 Zentimeter) und seinem Gegenüber einen Stich ins Herz versetzt haben - vor Augenzeugen, im Bereich einer Überwachungskamera. Herbeigeeilte Rettungskräfte konnten dem 41-jährigen Opfer nicht mehr helfen.
Der Inder war erst wenige Monate vor der Tat nach Zittau verlegt worden. Zuvor - im Juni vergangenen Jahres - soll er in Niesky den Heimleiter mit einem Messer bedroht haben.
Einen Prozesstermin am Landgericht Görlitz gibt es noch nicht.
Hintergrund:
Bei einem Sicherungsverfahren wird geprüft, ob der Angeklagte während der Tat schuldunfähig war. In diesem Fall kann er in der Psychiatrie weggeschlossen werden. Kommt das Gericht zu einer anderen Einschätzung, kann es ins reguläre Strafverfahren übergehen. Es stützt sich dabei maßgeblich auf die Aussagen eines Gutachters.