„Toxische Beziehung“ mit Kinderwunsch - ein bizarrer Prozess in Bautzen
Er verpasste ihr mit voller Wucht einen Schlag aufs Auge, sie schwebte in Lebensgefahr, hat bleibende Schäden davongetragen: eine taube Gesichtshälfte. Er soll versucht haben, seine Freundin zu vergewaltigen. Beide – er 33, sie 39 Jahre alt - saßen sich gestern gegenüber im Verhandlungssaal 128 im Amtsgericht Bautzen. Sie lieben sich noch immer.
Beide führten eine sogenannte On-off-Beziehung. Zweimal waren sie verlobt – vor der Tat und danach wieder. Beide trafen sich an jenem Tag im April vor zwei Jahren. Er wollte Sex, sie nicht. Daraufhin rastete er aus und schlug zu. Nicht vier- bis sechsmal, wie vom Staatsanwalt vorgetragen, nur einmal, gab der 33-jährige Bautzener zu und zeigte Reue. Vergewaltigt habe er sie nicht. Dieser Vorwurf konnte nicht abschließend geklärt werden. Von einer Vergewaltigung wollte die arbeitslose Verkäuferin so nicht sprechen. Sie hatte nach der Tat ihre Anzeige wieder zurückgezogen. Daraufhin wurde ihr Freund aus der Untersuchungshaft entlassen. Ihre Anwältin aber sah die versuchte Vergewaltigung als erwiesen an. Sie bezog sich dabei auf die Vernehmung des Opfers bei der Polizei. Die Anwältin sprach von einer „toxischen Beziehung“.
Vor dem Prozess ein erfrischendes Bad im Scheibesee
Beide hatten nach der Tat weiter Kontakt. Einen Tag vor der Verhandlung waren sie baden im Scheibesee, dann in Bautzen Kaffee trinken. Sie sei seine große Liebe, gestand der Angeklagte, der mehrere Jahre in Kinderheimen zubrachte. Sie wolle ein Kind von ihm. In ein paar Tagen haben sie einen Termin in der Kinderwunschklinik in Dresden. Da verschlug es auch den sonst so rhetorisch brillanten Richter Dirk Hertle für einen Moment die Sprache.
„Liebe ist bedingungslos“
Er verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und zu 8.700 Euro Schmerzensgeld an seine Freundin. Und er nahm seinen mehrmals in der Verhandlung geäußerten Satz wieder auf: „Liebe ist bedingungslos.“ Der Richter weiter: „Wenn ich heute Abend im Bett liege und daran denke, dass sich Täter und Opfer wieder am Scheibesee zum gemütlichen Tête-à-tête treffen, vielleicht sogar Sex haben, dann kann man nur sagen: Gute Nacht!“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.