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Trampolin-Fall: Landgericht Görlitz weist Klage zurück

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Das Landgericht Görlitz hat eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Dresdnerin gegen den Betreiber einer Freizeitanlage in der Oberlausitz abgewiesen. Es sah keine sicherheitsrelevanten Mängel an einer Trampolin-Anlage. Das Gericht stützte sich dabei auf ein Gutachten.

Die Klägerin hatte das Trampolin benutzt. Dabei schlug sie am Rand mit den Füßen am Boden auf und verletzte sich. Sie bemängelte den den angeblich nicht tief genug trichterförmig ausgehobenen Boden unter dem Trampolin.  Die Dresdnerin forderte u.a. 4.000 Euro Schmerzensgeld und zusätzlich über 5.000 Euro Behandlungs- und Fahrtkosten und Dienstausfall. Der Betreiber hatte den Vorwurf zurückgewiesen. Er sah keine Mängel.