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UBS will im KWL-Prozess in Revision gehen - Stadt zeigt sich gelassen

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Die UBS will nach dem Urteil im KWL-Prozess vor dem High Court of Justice in London in Berufung gehen. Das hat die Schweizer Großbank jetzt angekün­digt. Eine Anfech­tung des Urteils ist aber nur möglich, wenn Forma­li­täten oder recht­liche Fehlent­schei­dungen der Richter nachge­wiesen werden können. Bis Anfang Dezember läuft zunächst die Frist für eine Berufung. Die Leipziger Anwälte sehen derzeit aber für UBS wenig Chancen auf Erfolg. Das Urteil sei sehr kompe­tent und ausführ­lich begründet.Die Richter in London hatten am Dienstag entschieden, dass Leipzig nicht für riskante Finanz­ge­schäfte des ehema­ligen KWL-Chefs Klaus Heininger haften muss. UBS hatte die Stadt auf Zahlung von 400 Millionen Euro verklagt.