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Über zwei Jahre freie Kost und Logis für Bautzener Hotelbetrüger

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Er hatte in Hotels und Pensionen in Bautzen übernachtet, aber nicht bezahlt. Heute erhielt der 23-Jährige die Quittung. Das Amtsgericht Bautzen verurteilte den einschlägig vorbestraften Betrüger  zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis.  Außerdem muss er eine Vorstrafe absitzen -  bei freier Kost und Logis.

Leon S. kam aus dem Gefängnis, hatte keine Bleibe, seine Mutter schickte ihn weg, seine Schwester auch, ein Kumpel war im Urlaub. So verbrachte er eine Nacht im Obdachlosenasyl in Bautzen. Dorthin wollte er aber nicht wieder zurück („zu so vielen Männern“). So checkte er zunächst im Best Western ein und  im „Goldenen Adler“. Vier Nächte zahlte er nicht.

Der Wirt der  „Schloss-Schänke“ bekam zwar Geld. Aber das hatte der Angeklagte durch einen ebay-Betrug ergaunert. Er bot Playstations an, den Kunden gab er die Bankverbindung des Hotels, die Ware erhielten sie freilich nicht.  Aus der „Spree-Pension“ verabschiedete sich der junge Mann still und leise mit ein paar Andenken. Er ließ ein Duschtuch, einen Wandkalender und einen Flaschenöffner mitgehen.

Mit Büßermiene trat der Hauptschüler mit abgebrochener Pflasterer-Lehre vor den Richter: „Es ist alles wahr. Ich war verzweifelt“.  Richtig gearbeitet hatte er noch nie. Die letzten Jahre versuchte er es mit Mini-Jobs. „Ich war wirklich faul, weiß nicht warum.“

Aus seiner Wohnung in Kirschau flog er raus, weil er die Miete nicht bezahlt hatte. Danach fing es mit den Betrügereien an. Im vergangenen Juli wurde er verurteilt – wegen 33-fachen Betrugs. Er kam mit einem Jahr auf Bewährung davon. Ein Warnschuss, aus denen Leon S. aber keine Lehren zog.  Drei Tage nach seinem Prozess prellte er im Bautzener „Best Western“ Hotel die Rechnung.

Nun muss er auch  die Strafe aus dem ersten Urteil verbüßen. „Sie sollten für die Zukunft einen neuen Weg finden, sonst prophezeie ich ihnen eine kriminelle Karriere“,  gab ihm Richter Dirk Hertle dem 23-Jährigen mit auf den Weg in die JVA. Dort arbeitet er tagsüber in einer Werkstatt.  Den Schaden will er wiedergutmachen einen Psychologen aufsuchen und   eine Ausbildung als Berufskraftfahrer anfangen. Das sei sein großer Traum.  Bis der in Erfüllung geht, muss er seine Strafe absitzen – Kost und Logis frei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.