Umgestürzte Linden in Rietschen - kein Schadenersatz
Eine Grundstücksbesitzerin aus Rietschen ist mit ihrer Schadenersatzforderung auch in zweiter Instanz gescheitert. Sie wollte vom Landkreis Görlitz über 50.000 Euro. Es ging um zwei Linden. Die Bäume waren auf ihr Anwesen gestürzt. Dadurch waren nach ihren Angaben rund 25 Bäume beschädigt worden, außerdem der Rand eines am Grundstück vorbeiführenden Grabens.
Die beiden Linden standen an einer Kreisstraße. „Ein Baum hatte keine Wurzeln, der andere war hohl“, so die Klägerin. Für die Kontrolle war die Kreisverwaltung zuständig. Aus Gutachten ging hervor, dass Bruchgefahr bestand. Das Oberlandesgericht Dresden wies nun die Klage zurück. Begründung: Die Klägerin habe nicht bewiesen, dass der Kreis bei seinen regulären Kontrollen eine Gefahrensituation hätte erkennen können. Revision wurde nicht zugelassen Gegen die Nichtzulassung kann die Klägerin aber noch in Beschwerde gehen.
Als der Fall das erste Mal vor einem Jahr in Görlitz vor Gericht kam, waren die umgestürzten Linden schon entfernt worden.