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Freundin getötet - Bautzener kommt in Psychiatrie

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Er hat seine Freundin mit mindestens 15 Messerstichen in der Badwanne getötet. Der Bautzener kommt dafür aber nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Görlitz ordnete heute die Unterbringung des 33-Jährigen in der Psychiatrie an. Er habe die Tat unter Einfluss einer akuten Psychose begangen und sei deshalb schuldunfähig. Das Gericht schloss sich damit der Einschätzung der Gutachterin an und folgte in dieser Beziehung den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Anders als die Anklage ging die Kammer aber nicht von Mord aus, sondern erkannte auf Totschlag. Für eine heimtückische Tat gebe es keine Anhaltspunkte. 

Oberstaatsanwältin Kerstin Nowotny forderte  die Unterbringung des Bautzeners in der Psychiatrie. Er habe die Tat heimtückisch im Zustand paranoiden Schizophrenie begangen - das Opfer sei wehr- und arglos gewesen. „Er fühlte sich verfolgt und beobachtet. Eine Woche vor der Tat trat bei ihm eine akute Psychose ein“.  Der Angeklagte sei deshalb schuldunfähig. Es bestehe die Gefahr, dass von ihm weitere schwere Straftaten ausgehen.

Verteidigerin Ines Kilian stellte in Abrede, dass ihr Mandant seine Freundin aus Heimtücke getötet hatte. Sie sprach von einem „dunklen Loch“. „Wir wissen nicht, was unmittelbar vor der Tat vorgefallen war, ob es Streit zwischen Beiden gegeben hatte“. Der Angeklagte könne sich an das Geschehene nicht erinnern.  Die Verteidigerin stellte keinen konkreten Antrag, hält aber die Unterbringung des 33-Jährigen in der Psychiatrie dringend geboten.  „Er soll dort lernen, was in seinem Kopf stattfindet, und sich auf eine Therapie einlassen“. 

Seine Bewährungshelferin hatte im Prozess die Crystal- und Alkoholsucht des Angeklagten. Hilfsangebote lehnte er ab. Nach einem ersten Suizidversuch war er für drei Wochen in der Psychiatrie. Eine Woche später geschah der Mord.  „Er war der Ansicht, dass er seine Sucht durch Arbeit besiegen kann“. Wenige Wochen vor der Tat hatte der Angeklagte versucht, sich umzubringen. Daraufhin kam er für drei Wochen in die Psychiatrie. Ende Oktober wurde er entlassen. Eine Woche später tötete der Bautzener seine Freundin.

Die Mutter hatte die Bluttat entdeckt. Sie schilderte dem Gericht, dass sie in ihrer Wohnung an der Karl-Marx-Straße zunächst den Freund ihrer Tochter fand – in einer Blutlache liegend im Flur. Er hatte sich die Pulsadern aufgeschnitten. „Stich mir in den Kopf. Mein Gehirn ist kaputt!“, flehte er sie an. Als sie ein Handtuch für einen Druckverband im Bad holen wollte, sah sie ihre Tochter blutüberströmt in der Badewanne liegen. Sie versuchte, ihr Kind wiederzubeleben – aber vergeblich. Ihre Tochter lebte mit ihrem Freund seit einem Jahr in der Wohnung. Die Mutter bezeichnete die Beziehung als harmonisch. Eine Woche vor der Tat habe er sich aber schlagartig verändert. „Er fühlte sich beobachtet, riss Lampen heraus und klebte die Kameras an Handys ab“.

Der Angeklagte lernte die Bautzenerin 2010 kennen. Beide nahmen Drogen, tranken übermäßig Alkohol.  Das Jugendamt nahm ihr 2012 die beiden Kinder weg. Daraufhin fasste sie den Entschluss, ihr Leben zu ändern. „Sie wollte ihre Kinder wiederhaben“. Die Bautzenerin holte  den Hauptschulabschluss nach, und begann  eine Ausbildung als Speditionskauffrau.  Das Verhältnis zu ihrem Freund kühlte sich ab. „Die Beziehungen befanden sich in einer Abwärtsspirale. Für sie waren die Kinder wichtig. Er stand ihr störend ihm Weg“, erklärte der Polizist.  Nach dem ersten Suizidversuch habe sich das Verhältnis etwas gebessert.  „Man merkte schon, dass sie an ihm hing, sie fühlte sich für ihn verantwortlich“.

Der Angeklagte verzichtete auf das ihm zustehende letzte Wort. Er verfolgte die Plädoyers mit gesenktem Kopf, die Stirn auf die  rechte Hand gestützt. Nur einmal, als die Oberstaatsanwältin die Tat schilderte, schluchzte er leise und wischte sich mit der Hand über die Augen. Ansonsten zeigte der Angeklagte keine sichtbare Gefühlsregung. Nach dem Urteil umarmte er minutenlang seine Schwester. Dann wurde er aus dem Verhandlungssaal geführt.