Verwarnungen für die Volkshausbrandstifter von Weißwasser
Drei Verwarnungen und gemeinnützige Arbeit - damit ist am Abend in Weißwasser nach über zehnstündiger Verhandlung der Prozess gegen die Volkshausbrandstifter zu Ende gegangen – mehr als drei Jahre nach der Tat. Amtsrichter Alex Theile verurteilte die drei Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung nach Jugendrecht. „Sie haben nicht nur Blödsinn gemacht, sondern der Stadt einen nicht unerheblichen Schaden zugefügt.“ An dem Gebäude hänge viel Gemeinschaftsgefühl. „Das haben sie zerstört.“
Sie schoben Langeweile, wussten nichts mit sich anzufangen. Da kamen sie auf die Idee, in einen „Lost Place“ einzusteigen. Es war das Volkshaus in Weißwasser. Die Drei – damals 15, 16 und 18 Jahre alt – kletterten über einen Zaun und krochen durch einen 20 Meter langen Lüftungsschacht. Sie stromerten durch das seit mehr als 20 Jahren leerstehende Gebäude. Im Großen Saal kamen sie auf die Idee zu kokeln. Sie zündeten zunächst Polsterstühle an. Das Feuer ging aber wieder aus. Daraufhin brachen sie Holzlehnen ab und legten sie zu einem Haufen zusammen, so wie ein Lagerfeuer. Dann stellten sie sich ringsum und zündeten den Stapel mit zwei Feuerzeugen an, warfen dann noch einen Teppich und eine Plane drauf, um damit angeblich das Feuer zu ersticken. Erschrocken von den übermannshohen Flammen, ergriffen sie die Flucht.
Mehr als drei Jahre nach dem Großbrand saß das Trio gestern auf der Anklagebank. Alle Drei gestanden. Wer aber angefangen hatte, das Feuer zu legen, verrieten sie nicht. Er habe sich keine Gedanken darüber gemacht, dass alles brennen könne, so einer der Angeklagten, ein 19-jähriger Förderschüler aus Bautzen. „Wir haben alles zusammen gemacht, dann hat es auch schon angefangen zu brennen“, so der Jüngste im Bunde, 17 Jahre alt aus Niesky, Kochlehrling. Er kam eine Viertelstunde zu spät zur Verhandlungen, mit Kaugummi im Mund und augenscheinlich frohen Mutes. Der Älteste wollte seinen Kumpels zugerufen haben, dass sie mit der Kokelei aufhören sollen. Er habe noch versucht, die Flammen mit seiner Jacke zu ersticken, so der heute 22-Jährige aus Weißwasser.
Die Staatsanwältin warf den Angeklagten vor, das Feuer vorsätzlich gelegt zu haben. „Sie suchten bewusst brennbares Material und entzündeten es in dem knochentrockenen Saal.“ Das Feuer hätte auf ein benachbartes Wohngebiet übergreifen können. Fast 200 Einsatzkräfte verhinderten eine Katastrophe. Und auch die Angeklagten hatten Glück. Sie hätten auf der Flucht durch den Lüftungsschacht abstürzen können. Die Staatsanwältin forderte Jugendstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und acht Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Dagegen hielten die Verteidiger Verwarnungen für ihre Mandanten für angemessen.
Ihren Anträgen folgte das Gericht und verhängte zusätzlich die Auflage von 200, 250 bzw. 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Richter Alex Theile verteidigte die ausgesprochenen Verwarnungen als angemessen. „Die Angeklagten hatten nicht von vornherein die Absicht, das Feuer zu legen. Deshalb kann nicht von der Schwere der Schuld ausgegangen und damit auch keine Jugendstrafe ausgesprochen werden“, sagte er in der Urteilsbegründung. Er wies auch den Vorwurf zurück, das Gericht habe das im Oktober 2021 angeklagte Verfahren verschleppt. Theile begründete die lange Verfahrensdauer mit Unterbrechungen durch Corona und Krankheit von Verfahrensbeteiligten sowie der Erstellung der beiden Gutachten.
Worte des Bedauerns fand nur einer der Angeklagten. Kurze Zeit nach dem Brand sei er zum Oberbürgermeister von Weißwasser gegangen und habe sich bei ihm entschuldigt. Außerdem leistete er 100 Sozialstunden auf einem Bauernhof. Der Bautzener sagte auch, dass er beim Wiederaufbau helfen möchte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.